Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Auswirkungen auf Ihre Immobilie – Was Ölheizungsbesitzer jetzt wissen müssen

Nach langen Diskussionen und einer riesigen öffentlichen Debatte hat das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 8. September 2023 den Bundestag passiert. Ende September soll sich der Bundesrat als Länderkammer mit dem umstrittenen Heizungsgesetz befassen. Die gute Nachricht vorab: Vom Ölheizungsverbot bzw. der Wärmepumpenpflicht aus dem ursprünglichen Entwurf des Habeck´schen Wirtschaftsministeriums ist nicht viel übriggeblieben. Für Öl- und Gasheizungen gibt es unter dem Stichwort Technologieoffenheit zahlreiche Ausnahmen und Fristverlängerungen und neue Alternativen zum Heizen mit Strom werden genannt. Pelletheizungen z.B. erfüllen die GEG-Anforderungen immer und ohne Weiteres. Sie können dauerhaft eingebaut und betrieben werden. Auch das Thema Bio-Heizöl rückt in den Fokus.

Löst der Heizungstausch allein das CO2-Problem?

Der physikalische Grundsatz „die Heizung muss zum Haus passen“ lässt sich durch ein Gesetz nicht aushebeln. In Bestandsgebäuden geht es vor dem möglichen Einbau einer neuen Heizung immer auch um die energetische Sanierung. Ein neuer Streitpunkt ist die bisher unklare Förderkulisse. Staatliche Zuschüsse sollen Verbrauchern die teure Technik schmackhaft machen und dabei noch sozial gerecht sein. Ohne geeignete Dämmung, Fenster und Heizkörper respektive Fußbodenheizung wird eine elektrische Wärmepumpe schnell zur Kostenfalle durch immense Stromkosten. Die Frage, was nützt das Gesetz dem Klima, ist ohnehin unbeantwortet. CO2-Einsparung und genaue Kosten waren schlicht nicht bezifferbar.

Was Sie jetzt wissen müssen

Da es an dieser Stelle aber um das Gute im Gesetz gehen soll und die Möglichkeiten, die Hausbesitzer jetzt noch haben, hier ein Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.

1. Keine Panik - Austauschpflicht nach 30 Jahren betrifft nur wenige

Die Austauschpflicht für Ölheizungen nach 30 Jahren, die in den Medien gern pauschal genannt wird, betrifft nur sog. Konstanttemperatur-Kessel (max. 10% der Bestandsanlagen) und das auch nur wenn nach 2002 ein Eigentümer-Wechsel stattgefunden hat / stattfindet. Vorhandene Niedertemperatur- und Brennwert-Ölheizung können bis 2045 unbefristet weiterlaufen.

2. Reparieren ist immer erlaubt

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen auf jeden Fall repariert werden. Ist ein Gerät irreparabel defekt gibt es übergangsfristen von bis zu fünf Jahren. Hier gilt: reden Sie mit Ihrem Heizungsbauer über wie wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Ist bereits heute absehbar, dass die alte Ölheizung nicht mehr lange hält, kann sich ein „last-minute“ Austausch im Rahmen der alten Gesetzeslage lohnen.

3. Auch nach 2023 können noch Ölheizungen eingebaut werden

Ölheizungen, die bereits vor dem 19. April 2023 beauftragt wurden, dürfen noch bis 18. Oktober 2024 ohne Auflagen eingebaut werden. Und auch für alle anderen Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von reinen Neubaugebieten gilt: Es können bis zum Vorliegen der gesetzlich geforderten kommunalen Wärmeplanung Mitte 2026 bzw. 2028 in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern auch weitere neue Ölheizungen eingebaut werden. Das plötzliche Aus für die Ölheizung Ende 2023 kommt also nicht. Sonderregelugen auf bundesländerebene (z.B. Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein) machen zum Teil schärfere Vorgaben als das Bundes-Gesetz und sind zu beachten.

4. Es wird Bio-Heizöl geben

Das GEG fordert zwar weiterhin eine Quote von 65 Prozent erneuerbaren Energien bzw. elektischen Strom für neue Heizungen, neu ist nun allerdings die Technologieoffenheit. D.h. die gesetzlich geforderte Bio-Quote kann z.B. auch durch Bio-Heizöl erfüllt werden, dass heute bereits als B10 (Heizöl mit 10 Prozent Pflanzenöl) verfügbar ist. Für neue Ölheizungen, die ab 2024 eingebaut werden (siehe Punkt 2) gilt eine steigende Bio-Quoten im Laufe der Jahre. Von B15 ab 2029 über B30 ab 2035 und B60 ab 2040. Spätestens ab 2045 muss der Betrieb dann mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien, also z.B. B100 erfolgen. Was im Umkehrschluss heißt: Es wird Bio-Heizöl geben, was ganz neue Perspektiven für neue und bestehende Heizungen schafft.

5. Holzpellets als Alternative prüfen

Bei der Modernisierung von Ölheizungen sind Holzpelletskessel im Trend. Diese gelten nun als 100 Prozent regenerativ. Durch das Verpressen zu Pellets wird vor allem Restholz aus Sägewerken energetisch nutzbar und quasi fließfähig gemacht. Kunden werden per LKW beliefert und die Holzpellets in einen Lagerbehälter eingeblasen, somit wird beim Bestellzeitpunkt und der Bevorratung derselbe Autarkiegrad wie beim Heizöl erreicht und man hängt auch künftig nicht an einer Leitung. Als Faustregel gilt: Zwei Tonnen Pellets ersetzen 1.000 Liter Heizöl. Preislich attraktiv ist das moderne Heizen mit Holz ohnehin, da auf Pellets der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt und weder CO2-Abgabe noch Energiesteuern fällig werden. Auf lange Sicht lohnen sich also die höheren Anschaffungskosten für die Pelletheizungsanlage.

6. Nüchtern abwägen – nichts überstürzen

Öl-Hybrid, Pellets, Gas, Wärmepumpe? Kunden sollten nüchtern die wirtschaftlichen Fakten abwägen und nichts überstürzen. Wie viel Förderung gibt es wirklich und was passt zum Gebäude? Am Ende zählen die Heizkosten unter dem Strich. Wie teuer Heizöl wirklich wird, hängt neben der CO2-Bepreisung von den Ölpreisen am Weltmarkt ab. Diese schwankten in den letzten 20 Jahren erheblich und Hochpreis- wurden regelmäßig von Niedrigpreisphasen abgelöst. Die CO2-Bepreisung soll bis 2026 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen, hat sich die Bundesregierung festgelegt. Das entspricht ca. 17,4 Cent je Liter Heizöl. Ab 2027 soll dann ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 – also 17,4 bis 20,5 Cent je Liter Heizöl – vorherrschen, der durch Marktpreise gebildet wird. Je nach Heizölpreis beträgt die Ökosteuer also ca. 15 bis 25 Prozent. Durch eine steigende Bio-Komponente im Öl kann der Anteli auch sinken.

Gut zu wissen

Keine Sorge, die Ölheizung muss nicht sofort ausgetauscht werden. Die Austauschpflicht nach 30 Jahren betrifft nur wenige Konstanttemperatur-Kessel und das auch nur bei einem Eigentümerwechsel nach 2002. Niedertemperatur- und Brennwert-Ölheizungen können bis 2045 weiterlaufen. Reparaturen sind erlaubt, und bei irreparablen Schäden gibt es Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren. Ölheizungen, die vor 2023 in Auftrag gegeben wurden, dürfen bis Mitte 2024 ohne Auflagen installiert werden. Es gibt also keinen Grund zur Eile, die Ölheizung zu ersetzen.

Zudem wird an Lösungen gearbeitet, um die Ölheizung auch in Zukunft nutzen zu können. Regenerative und CO2-neutrale Brennstoffe wie Bio-Heizöl können das Heizen nachhaltig verändern.